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Glossar Mietrecht: Begriffe rund ums Mieten einfach erklärt

Überblick: 41 Begriffe aus Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Mietrecht, jeweils in klarer Sprache erklärt und, wo es eine gibt, mit der gesetzlichen Grundlage verlinkt.

Mietverträge und Behördenformulare stecken voller Fachbegriffe. Das Glossar erklärt sie so, dass du sofort weißt, was sie für dich als Mieter bedeuten. Für ausführliche Anleitungen verweist jeder Eintrag auf den passenden Ratgeber.

A

B

D

E

G

H

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K

M

Maklerprovision

Die Maklerprovision darf bei Mietwohnungen nur vom Auftraggeber verlangt werden und maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

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Mietaufhebungsvertrag

Ein Mietaufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis einvernehmlich, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

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Mietbürgschaft

Die Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Barkaution, bei der ein Dritter oder eine Bank für Mieterpflichten einsteht.

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Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular mit persönlichen und wirtschaftlichen Angaben, das Vermieter vor Vertragsschluss verlangen dürfen.

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Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, maximal drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten.

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Mietminderung

Bei erheblichen Mängeln darf die Miete gemindert werden, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde.

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Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung in angespannten Märkten auf maximal 10 Prozent über der Vergleichsmiete.

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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt vom vorherigen Vermieter, dass keine Mietrückstände bestehen.

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Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Gemeinde und ist Grundlage für Mieterhöhungen.

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Mietstufe

Die Mietstufe ordnet Gemeinden nach Mietniveau ein und bestimmt die Höhe des Wohngeldanspruchs mit.

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Möblierungszuschlag

Der Möblierungszuschlag ist ein Aufschlag für vorhandene Möbel, der auch bei der Mietpreisbremse berücksichtigt wird.

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Modernisierungsumlage

Die Modernisierungsumlage erlaubt Vermietern, bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umzulegen.

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N

O

S

Ü

U

W

Z