Was bedeutet Hausordnung genau?
Eine gesetzliche Pflicht zur Hausordnung gibt es nicht, sie beruht auf der allgemeinen Vertragsfreiheit und dem Nutzungsrecht des Vermieters an Gemeinschaftsflächen im Rahmen des § 535 BGB. Üblich sind Regelungen zu Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit, zur Reinigung von Treppenhaus und Gehweg, zum Lüften oder zur Nutzung von Waschküche und Fahrradkeller.
Regelungen, die über zulässige Ordnungsvorschriften hinausgehen und tief in die Rechte des Mieters eingreifen, etwa ein generelles Besuchsverbot, sind unwirksam. Im Zweifel gehen die gesetzlichen Mieterrechte einer strengeren Hausordnung vor.
Bei Konflikten mit Nachbarn wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Hausordnung lohnt sich zunächst ein persönliches Gespräch, bevor rechtliche Schritte erwogen werden. Der Vermieter kann bei wiederholten, schwerwiegenden Verstößen gegen zulässige Regelungen der Hausordnung im äußersten Fall auch eine Abmahnung aussprechen. Fehlt eine Hausordnung ganz, gelten trotzdem die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens und die üblichen Ruhezeiten, die sich meist ortsüblich eingespielt haben. Bewahre die Hausordnung zusammen mit deinem Mietvertrag auf, so kannst du bei Unstimmigkeiten schnell nachschlagen, was konkret vereinbart wurde. Bei Umbauten oder neuen Gemeinschaftsregeln solltest du außerdem darauf achten, ob die Hausordnung entsprechend angepasst und dir erneut mitgeteilt wurde.
Das ist für Mieter wichtig
- Nur wenn die Hausordnung ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, sind ihre Regeln für dich verbindlich.
- Übliche Themen sind Ruhezeiten, Reinigungspflichten und Nutzung von Gemeinschaftsflächen.
- Regelungen, die zwingende Mieterrechte einschränken, sind unwirksam.
- Lies die Hausordnung vor Unterschrift des Mietvertrags aufmerksam durch.
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Mehr dazu findest du bei Energieausweis, Untervermietung, Schönheitsreparaturen. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mietvertrag prüfen.
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