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Indexmiete: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Bei der Indexmiete ist die Miethöhe an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Steigt der Index, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen, sinkt er, müsste theoretisch auch die Miete sinken. Anders als bei der Staffelmiete steht die konkrete künftige Miethöhe bei Vertragsschluss noch nicht fest.

Was bedeutet Indexmiete genau?

Rechtsgrundlage ist § 557b BGB. Eine Mieterhöhung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Anpassung möglich, und der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich erklären und begründen, unter Angabe der maßgeblichen Indexwerte. Auch bei der Indexmiete bleiben Erhöhungen wegen Modernisierung nach § 559 BGB grundsätzlich möglich, reguläre Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB sind dagegen ausgeschlossen.

Weil die Indexmiete an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt ist, kann sie in Phasen hoher Inflation stärker steigen als eine vergleichbare Staffelmiete. Umgekehrt bietet sie mehr Planungssicherheit in stabilen Zeiten, weil willkürliche Erhöhungen ausgeschlossen sind.

Ein Vorteil für Mieter ist, dass willkürliche Erhöhungen wegen der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen sind, ein Nachteil, dass die Indexmiete in Zeiten hoher Inflation stärker steigen kann als ursprünglich erwartet. Ein genauer Blick auf die vertragliche Formulierung lohnt sich deshalb vor der Unterschrift. Prüfe außerdem, welcher konkrete Index als Grundlage vereinbart wurde und wie die Anpassung rechnerisch ermittelt wird.

Das ist für Mieter wichtig

  • Erhöhungen sind frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung möglich und müssen schriftlich begründet werden.
  • Reguläre Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind bei der Indexmiete ausgeschlossen.
  • Modernisierungsumlagen bleiben trotz Indexmiete grundsätzlich möglich.
  • Die künftige Mietentwicklung hängt von der allgemeinen Preisentwicklung ab und ist bei Vertragsschluss nicht exakt vorhersehbar.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Staffelmiete, Mietpreisbremse, Mietspiegel. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Staffelmiete oder Indexmiete.

Rechtsgrundlage: § 557b BGB, Indexmiete

Foto: Christian Naccarato / Pexels