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Kündigungssperrfrist bei Umwandlung

Symbolbild zum Begriff Kündigungssperrfrist bei Umwandlung
Definition: Wird eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, darf der neue Eigentümer erst nach Ablauf einer Sperrfrist wegen Eigenbedarfs oder Verwertung kündigen. Sie beträgt nach § 577a BGB drei Jahre. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann ein Bundesland sie auf bis zu zehn Jahre verlängern.

Wie die Sperrfrist funktioniert

Immer wieder werden Mietshäuser aufgeteilt und einzeln verkauft. Damit Käufer die Mieter nicht sofort mit Eigenbedarfskündigungen verdrängen, setzt das Gesetz eine Wartezeit. Nach § 577a Abs. 1 BGB kann sich ein Erwerber erst drei Jahre nach der Veräußerung auf Eigenbedarf oder die Verwertungskündigung berufen. Die Frist läuft ab der Veräußerung an den Erwerber, maßgeblich ist meist die Eintragung ins Grundbuch, und nicht schon die Aufteilung des Hauses.

Seit einer Gesetzesänderung gilt der Schutz auch, wenn Wohnraum an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber verkauft wird, außer sie gehören derselben Familie oder demselben Haushalt an. Die Landesregierungen dürfen die Frist in gefährdeten Gebieten per Rechtsverordnung auf bis zu zehn Jahre ausdehnen (§ 577a Abs. 2 BGB).

Das solltest du wissen

  • Die Sperre schützt nur vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen, nicht vor Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder erheblicher Pflichtverletzung.
  • Prüfe, ob in deinem Bundesland eine längere Frist per Verordnung gilt.
  • Erkundige dich nach dem Datum der Grundbucheintragung, um die Frist zu berechnen.
  • Bei einem Verkauf hast du womöglich ein Vorkaufsrecht.
Tipp: Hebe das Schreiben zum Eigentümerwechsel auf, es enthält oft das Datum, das für die Frist zählt.

Beispiel aus der Praxis

Die Wohnung von Familie Sommer wird im März in Wohnungseigentum aufgeteilt und im Juni an ein Ehepaar verkauft, das selbst einziehen will. Gilt in ihrem Land die gesetzliche Sperre von drei Jahren, ist eine Eigenbedarfskündigung frühestens drei Jahre nach dem Eigentumsübergang möglich. Bei einer verlängerten Frist von zehn Jahren verlängert sich der Schutz entsprechend.

Verwandte Begriffe

Wer weiterlesen möchte, startet bei Eigenbedarfskündigung, Kündigungsfrist, Mietpreisbremse und Wohnberechtigungsschein. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Kündigungsfrist für Mieter.

Rechtsgrundlage: § 577a BGB, Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

Foto: SHOX ART / Pexels