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Mieterverein

Symbolbild zum Begriff Mieterverein
Definition: Ein Mieterverein ist ein Zusammenschluss von Mietern, der seinen Mitgliedern Beratung und Unterstützung in Fragen rund um die Mietwohnung bietet. Die Mitgliedschaft kostet einen Jahresbeitrag. Der Verein darf rechtlich beraten, soweit es seine Satzung vorsieht, was § 7 RDG ausdrücklich erlaubt.

Wie ein Mieterverein hilft

Mietervereine sind meist regional organisiert und oft im Deutschen Mieterbund zusammengeschlossen. Sie prüfen Mietverträge, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen, schreiben Widersprüche und vertreten die Mitglieder gegenüber dem Vermieter. Rechtlich ist das möglich, weil Vereinigungen für ihre Mitglieder nach § 7 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs erbringen dürfen.

Der Beitrag deckt in der Regel die Beratung ab, oft auch einen ersten Brief an den Vermieter. Die Berater sind meist geschult und kennen die lokale Rechtsprechung sowie den Mietspiegel deiner Stadt. Vor Gericht brauchst du je nach Verfahren einen Anwalt, hier hilft oft eine Rechtsschutzversicherung, die manche Vereine als Zusatz anbieten.

Worauf du achten solltest

  • Informiere dich über Beitrag, Aufnahmegebühr und Wartezeit bei bereits bestehendem Streit.
  • Manche Vereine beraten nur zu bestimmten Zeiten oder nach Terminvergabe.
  • Bei Streit, der schon vor dem Beitritt begonnen hat, lehnen manche Vereine die Beratung ab.
  • Nimm Verträge, Abrechnungen und Schriftverkehr zur Beratung mit.
Tipp: Tritt am besten ein, bevor ein Konflikt entsteht, zum Beispiel beim Einzug. Dann gilt die Wartezeit oft nicht für relevante Fälle.

Beispiel aus der Praxis

Nach einer Nebenkostenabrechnung mit 600 Euro Nachzahlung hat Sabine das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Sie legt die Abrechnung im Mieterverein vor. Die Beraterin entdeckt eine falsch berechnete Wohnfläche und einen nicht umlagefähigen Posten. Nach einem Widerspruch reduziert der Vermieter die Forderung deutlich, der Jahresbeitrag hat sich bereits ausgezahlt.

Verwandte Begriffe

Dazu passen außerdem Nebenkostenabrechnung, Mietspiegel, Mietminderung und Abrechnungsfrist. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung prüfen.

Rechtsgrundlage: § 7 RDG, Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

Foto: Pavel Danilyuk / Pexels