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Mietminderung: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Mietminderung erlaubt es, die Miete für die Zeit zu kürzen, in der die Wohnung durch einen Mangel in ihrer Gebrauchstauglichkeit erheblich eingeschränkt ist, etwa bei Schimmel, Heizungsausfall oder Baulärm. Sie tritt automatisch mit dem Mangel ein, muss aber dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Über die genaue Höhe der Minderung entscheidet letztlich der Einzelfall.

Was bedeutet Mietminderung genau?

Rechtsgrundlage ist § 536 BGB. Voraussetzung ist ein Mangel, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, und dieser Mangel muss nach § 536c BGB unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden, sonst drohen Nachteile bei Schadensersatzansprüchen. Die Minderung wirkt kraft Gesetzes, sie muss also nicht extra erklärt werden, allerdings trägt der Mieter im Streitfall die Beweislast für den Mangel.

Eine feste, allgemeingültige Minderungsquote gibt es nicht, sie hängt vom Einzelfall ab und wird anhand veröffentlichter Gerichtsentscheidungen zu ähnlichen Mängeln grob eingeordnet. Wer unsicher ist, sollte die Minderung zunächst nur unter Vorbehalt vornehmen, bis die Höhe geklärt ist.

Wichtig ist außerdem, dass eine unberechtigte oder überhöhte Minderung ein Kündigungsrisiko wegen Zahlungsverzugs bergen kann. Deshalb solltest du gerade bei höheren Minderungssätzen möglichst frühzeitig fachlichen Rat einholen, bevor du die Miete dauerhaft kürzt.

Das ist für Mieter wichtig

  • Zeige jeden Mangel unverzüglich und am besten schriftlich beim Vermieter an, § 536c BGB.
  • Die Minderung wirkt automatisch, sobald ein erheblicher Mangel vorliegt und angezeigt wurde.
  • Zahle die geminderte Miete zunächst unter Vorbehalt, wenn die Höhe unklar ist.
  • Dokumentiere den Mangel mit Fotos und Datum, das erleichtert die spätere Beweisführung.
Tipp: Hol dir bei größeren Mängeln frühzeitig Rat beim Mieterverein, dort bekommst du eine realistische Einschätzung zur möglichen Minderungshöhe.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Schönheitsreparaturen, Übergabeprotokoll, Betriebskosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mietminderung.

Rechtsgrundlage: § 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

Foto: Michael Pointner / Pexels