Wie der Rechner rechnet
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent (§ 556d Abs. 1 BGB). Der Rechner multipliziert den Quadratmeterwert aus dem Mietspiegel mit der Wohnfläche und schlägt 10 Prozent auf. Ob die Bremse in deiner Stadt gilt, kommt aus den Landesverordnungen (Stand 14.10.2026); die Details stehen auf den Stadtseiten.
Testfall: Vergleichsmiete 10,00 € pro m², 60 m², Stadt mit Mietpreisbremse: Grenze 660,00 € Nettokaltmiete.
Alles Weitere im Ratgeber Mietpreisbremse.
Häufige Fragen
Woher bekomme ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Aus dem Mietspiegel deiner Stadt. Auf jeder Stadtseite verlinken wir die offizielle Fundstelle.
Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Ja, wenn du den Verstoß in Textform rügst. Seit der Reform 2020 auch rückwirkend für die ersten 30 Monate, sofern du innerhalb dieser Zeit rügst und das Mietverhältnis noch besteht (§ 556g Abs. 2 BGB).
Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?
Ja, für die Nettokaltmiete. Ein Möblierungszuschlag muss angemessen sein und darf die Bremse nicht umgehen.
Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung. Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Foto: Anete Lusina / Pexels
