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Mietpreisbremse-Rechner

Mietpreisbremse-Rechner
So funktioniert es: Wähle deine Stadt, trage die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel und die Wohnfläche ein. Der Rechner zeigt die nach § 556d BGB höchstens zulässige Nettokaltmiete und vergleicht sie mit der verlangten Miete.

Wie der Rechner rechnet

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent (§ 556d Abs. 1 BGB). Der Rechner multipliziert den Quadratmeterwert aus dem Mietspiegel mit der Wohnfläche und schlägt 10 Prozent auf. Ob die Bremse in deiner Stadt gilt, kommt aus den Landesverordnungen (Stand 14.10.2026); die Details stehen auf den Stadtseiten.

Testfall: Vergleichsmiete 10,00 € pro m², 60 m², Stadt mit Mietpreisbremse: Grenze 660,00 € Nettokaltmiete.

Achtung: Nicht erfasst sind Wohnungen mit Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014, die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung und Fälle mit höherer Vormiete (§§ 556e, 556f BGB). Darüber muss der Vermieter dich vor Vertragsschluss informieren.

Alles Weitere im Ratgeber Mietpreisbremse.

Häufige Fragen

Woher bekomme ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Aus dem Mietspiegel deiner Stadt. Auf jeder Stadtseite verlinken wir die offizielle Fundstelle.

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Ja, wenn du den Verstoß in Textform rügst. Seit der Reform 2020 auch rückwirkend für die ersten 30 Monate, sofern du innerhalb dieser Zeit rügst und das Mietverhältnis noch besteht (§ 556g Abs. 2 BGB).

Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?

Ja, für die Nettokaltmiete. Ein Möblierungszuschlag muss angemessen sein und darf die Bremse nicht umgehen.

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung. Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Foto: Anete Lusina / Pexels