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Warmmiete: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Warmmiete ist die Summe aus Kaltmiete und allen Nebenkosten einschließlich der Heizkosten. Sie zeigt, was du tatsächlich jeden Monat an den Vermieter zahlst, unabhängig davon, wie die Beträge im Vertrag aufgeschlüsselt sind. Für den Vergleich von Angeboten ist sie oft aussagekräftiger als die Kaltmiete allein.

So setzt sich die Warmmiete zusammen

Die Warmmiete besteht aus der Nettokaltmiete und den Vorauszahlungen oder der Pauschale für Betriebskosten nach § 556 BGB, zu denen auch die Heizkosten zählen. Sie wird manchmal auch Bruttowarmmiete genannt. Wichtig ist, dass die einzelnen Bestandteile im Mietvertrag trotzdem getrennt ausgewiesen werden müssen, damit eine spätere Abrechnung möglich ist.

Da die tatsächlichen Nebenkosten je nach Verbrauch schwanken, ist die vereinbarte Warmmiete bei Vorauszahlungen oft nur ein vorläufiger Betrag. Erst die jährliche Nebenkostenabrechnung zeigt, ob Nachzahlung oder Guthaben entstehen. Bei einer echten Inklusivmiete mit Pauschale entfällt diese Abrechnung dagegen in der Regel.

In Anzeigen und auf Wohnungsportalen wird häufig nur eine Zahl genannt, ohne dass klar ist, ob es sich um die Kalt- oder die Warmmiete handelt. Frag im Zweifel gezielt nach, denn die Differenz kann je nach Wohnung und Heizsystem erheblich sein und dein monatliches Budget spürbar beeinflussen.

Darauf solltest du als Mieter achten

  • Kalkuliere dein Budget immer mit der Warmmiete, nicht nur mit der Kaltmiete, da sie deine reale Belastung abbildet.
  • Prüfe, ob es sich um Vorauszahlungen oder eine Pauschale handelt, das steht meist ausdrücklich im Mietvertrag.
  • Bei Vorauszahlungen kann eine Nebenkostenabrechnung zu einer Nachzahlung führen, plane einen finanziellen Puffer ein.
  • Für Faustregeln zur leistbaren Miete wird üblicherweise die Warmmiete ins Verhältnis zum Nettoeinkommen gesetzt.
Tipp: Nutze für einen schnellen Überblick über deine Belastung einen Mietbelastungsrechner, der Kalt- und Warmmiete getrennt berücksichtigt.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten und Nebenkostenabrechnung. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Wie viel Miete kann ich mir leisten.

Rechtsgrundlage: § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten

Foto: Emre Can Acer / Pexels