Was bedeutet Nebenkostenabrechnung genau?
Rechtsgrundlage ist § 556 BGB. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen, sonst kann er Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Die Abrechnung muss eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, den zugrunde gelegten Verteilerschlüssel nennen und deinen Anteil sowie die geleisteten Vorauszahlungen ausweisen.
Als Mieter hast du das Recht, die zugrunde liegenden Belege beim Vermieter einzusehen, um die Abrechnung zu prüfen. Für Einwendungen gegen die Abrechnung gilt ebenfalls eine Frist von 12 Monaten nach Zugang.
Fällt dir bei der Prüfung ein Fehler auf, solltest du deine Einwendung schriftlich und möglichst konkret begründet an den Vermieter richten. Pauschale Widersprüche ohne nähere Begründung reichen oft nicht aus, um eine Korrektur der Abrechnung zu erreichen.
Das ist für Mieter wichtig
- Die Abrechnung muss dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, § 556 Abs. 3 BGB.
- Du hast das Recht, die Abrechnungsbelege beim Vermieter einzusehen.
- Auch für Einwendungen gilt eine Frist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung.
- Prüfe den Verteilerschlüssel und vergleiche ihn mit deinem Mietvertrag.
- Nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltungskosten dürfen nicht enthalten sein.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu findest du bei Abrechnungsfrist, Betriebskosten, Heizkosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Nebenkostenabrechnung prüfen.
Rechtsgrundlage: § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten
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