Was gilt beim Umzug?
Die Frist von zwei Wochen beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit der Unterzeichnung des Mietvertrags. Vorher anmelden kannst du dich nicht. Meist läuft es über das Bürgeramt oder online, wo die Gemeinde das anbietet. Bei einer Zweitwohnung gelten dieselben Fristen, du musst dort allerdings angeben, welche Wohnung dein Hauptwohnsitz ist. Die Ummeldung im Inland erledigt die neue Meldebehörde, die Abmeldung bei der alten Stadt entfällt, sobald du in Deutschland bleibst.
Dein Vermieter ist übrigens verpflichtet, dir die Bestätigung auszustellen, du musst sie nicht erst anmahnen. Die Meldebehörde verlangt außerdem die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG. Das ist die Bescheinigung des Vermieters, dass du eingezogen bist. Verweigert er sie, darfst du das der Meldebehörde mitteilen, und der Vermieter riskiert ein Bußgeld.
Das brauchst du bei der Anmeldung
- Personalausweis oder Reisepass.
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.
- Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls Heiratsurkunde.
- Termin beim Bürgeramt, oft Wochen im Voraus nötig, deshalb früh buchen.
Beispiel aus der Praxis
Familie Demir zieht am 1. März von Köln nach Münster. Bis zum 15. März müssen alle Familienmitglieder in Münster angemeldet sein. Der Vermieter hat die Bestätigung bereits ausgefüllt, sie bringen sie mit zum Termin. Die Abmeldung in Köln ist nicht erforderlich, die neue Behörde gibt die Änderung automatisch weiter.
Verwandte Begriffe
Eng verwandt sind Wohnungsgeberbestätigung, Nachmieter, Übergabeprotokoll und Mietaufhebungsvertrag. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Ratgeber Erste eigene Wohnung.
Rechtsgrundlage: § 17 BMG, Anmeldung, Abmeldung
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