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Mietspiegel: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde, gegliedert nach Wohnungsgröße, Baualter, Lage und Ausstattung. Er wird von Städten oder Gemeinden gemeinsam mit Interessenvertretern erstellt und dient als Orientierung für die zulässige Miethöhe. Viele größere Städte veröffentlichen ihn regelmäßig.

Was bedeutet Mietspiegel genau?

Rechtlich unterscheidet man den einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB und den qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst wird. Ein qualifizierter Mietspiegel hat eine stärkere Vermutungswirkung vor Gericht, wenn es um die ortsübliche Vergleichsmiete geht.

Nicht jede Gemeinde hat einen Mietspiegel. Fehlt er, können Vermieter und Mieter auf Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken zurückgreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen.

Auch wenn der Mietspiegel nur eine Orientierung bietet, wird er in der Praxis häufig als erste Anlaufstelle genutzt, bevor überhaupt ein Rechtsstreit droht. Viele Städte veröffentlichen ihn kostenlos online, teilweise ergänzt um einen interaktiven Mietspiegelrechner für die eigene Wohnung. Beachte, dass sich die Werte im Mietspiegel meist auf die Nettokaltmiete beziehen, Betriebs- und Heizkosten sind darin nicht enthalten.

Das ist für Mieter wichtig

  • Der Mietspiegel hilft dir einzuschätzen, ob eine geforderte oder erhöhte Miete im ortsüblichen Rahmen liegt.
  • Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB hat vor Gericht besonderes Gewicht.
  • Mietspiegel werden regelmäßig aktualisiert, prüfe daher immer die aktuelle Fassung für deine Stadt.
  • Fehlt ein Mietspiegel, lassen sich Vergleichswohnungen oder Gutachten heranziehen.
Tipp: Schau vor einer Mieterhöhung direkt beim zuständigen Amt oder Mieterverein nach, ob es für deine Stadt einen aktuellen Mietspiegel gibt.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mieterhöhung.

Rechtsgrundlage: § 558c BGB, Mietspiegel

Foto: Dora Okos / Pexels