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Sozialklausel

Symbolbild zum Begriff Sozialklausel
Definition: Die Sozialklausel in § 574 BGB erlaubt Mietern, einer Kündigung des Vermieters zu widersprechen, wenn das Ende des Mietverhältnisses für sie oder ihre Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Das Gericht kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit anordnen. Bei fristloser Kündigung gilt sie nicht.

Wann greift die Härteklausel?

Die Vorschrift schützt Mieter, deren Umzug unzumutbar wäre. Typische Gründe sind hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit, ein bevorstehender Schulabschluss der Kinder oder fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen (§ 574 Abs. 2 BGB). Die Gerichte wägen dein Interesse mit dem des Vermieters ab. Besteht ein dringender Eigenbedarf, kann er überwiegen. Entscheidend ist immer der Einzelfall, pauschale Ergebnisse gibt es nicht, und auch jüngere Mieter können sich auf die Klausel berufen, etwa bei einer schweren Erkrankung.

Wird dem Widerspruch stattgegeben, kann das Mietverhältnis nach § 574a BGB für eine bestimmte Zeit oder unbefristet fortgesetzt werden, gegebenenfalls zu geänderten Bedingungen, etwa einer höheren Miete.

Form und Frist

  • Der Widerspruch ist in Textform zu erklären (§ 574b BGB).
  • Der Vermieter kann die Fortsetzung ablehnen, wenn du später als zwei Monate vor Vertragsende widersprichst.
  • Hat er nicht rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, kannst du noch im ersten Termin des Räumungsprozesses widersprechen.
  • Sammle Atteste, Schulbescheinigungen und Nachweise über deine Wohnungssuche.
Tipp: Wer widerspricht, muss auf Verlangen die Gründe nennen. Lege deshalb gleich eine kurze Begründung mit Belegen bei.

Beispiel aus der Praxis

Frau Hoffmann ist 84, gehbehindert und wohnt seit 35 Jahren im Haus. Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs für seinen Sohn. Sie widerspricht, legt ein ärztliches Attest vor und belegt, dass sie auf dem Wohnungsmarkt nichts Barrierefreies findet. Ein Gericht könnte die Fortsetzung des Mietverhältnisses für einige Jahre anordnen.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Eigenbedarfskündigung, Kündigungsfrist, Mietaufhebungsvertrag und Wohngeld. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Kündigungsfrist für Mieter.

Rechtsgrundlage: § 574 BGB, Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

Foto: Kampus Production / Pexels