Was bedeutet Staffelmiete genau?
Geregelt ist die Staffelmiete in § 557a BGB. Jede Staffel muss mindestens ein Jahr gelten und der jeweils neue Betrag muss im Vertrag konkret als Geldbetrag genannt sein, prozentuale Angaben reichen nicht aus. Während eine Staffelmiete läuft, sind zusätzliche Mieterhöhungen wegen der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich ausgeschlossen, Erhöhungen wegen Modernisierung bleiben aber möglich.
Auch bei der Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse: Jede einzelne Staffel darf bei Neuvermietung die zulässige Miethöhe nach §§ 556d ff. BGB nicht überschreiten, sofern die Wohnung in einem entsprechend ausgewiesenen Gebiet liegt.
Vor Vertragsabschluss solltest du außerdem prüfen, ob neben der Staffelmiete zusätzlich eine Modernisierungsumlage vereinbart wurde, denn diese bleibt auch während einer laufenden Staffel grundsätzlich möglich und kann die Gesamtbelastung zusätzlich erhöhen. Ein Vergleich der einzelnen Staffelbeträge mit dem aktuellen Mietspiegel zeigt dir außerdem, ob die geplante Entwicklung insgesamt realistisch erscheint.
Das ist für Mieter wichtig
- Jede Mietstaffel muss mindestens ein Jahr gelten und als konkreter Betrag im Vertrag stehen.
- Während der Staffelmiete sind reguläre Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.
- Die Mietpreisbremse gilt für jede einzelne Staffel, sofern anwendbar.
- Prüfe vor Vertragsabschluss genau, wie hoch die Miete am Ende der Laufzeit sein wird.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu findest du bei Indexmiete, Mietpreisbremse, Mietspiegel. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Staffelmiete oder Indexmiete.
Rechtsgrundlage: § 557a BGB, Staffelmiete
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