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Staffelmiete: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Bei der Staffelmiete vereinbaren Mieter und Vermieter schon im Mietvertrag, dass sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten um einen jeweils genau bezifferten Betrag erhöht. Beide Seiten wissen also von Anfang an, wie sich die Miete über die Laufzeit entwickelt. Zwischenzeitliche Mieterhöhungen aus anderen Gründen sind daneben grundsätzlich ausgeschlossen.

Was bedeutet Staffelmiete genau?

Geregelt ist die Staffelmiete in § 557a BGB. Jede Staffel muss mindestens ein Jahr gelten und der jeweils neue Betrag muss im Vertrag konkret als Geldbetrag genannt sein, prozentuale Angaben reichen nicht aus. Während eine Staffelmiete läuft, sind zusätzliche Mieterhöhungen wegen der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich ausgeschlossen, Erhöhungen wegen Modernisierung bleiben aber möglich.

Auch bei der Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse: Jede einzelne Staffel darf bei Neuvermietung die zulässige Miethöhe nach §§ 556d ff. BGB nicht überschreiten, sofern die Wohnung in einem entsprechend ausgewiesenen Gebiet liegt.

Vor Vertragsabschluss solltest du außerdem prüfen, ob neben der Staffelmiete zusätzlich eine Modernisierungsumlage vereinbart wurde, denn diese bleibt auch während einer laufenden Staffel grundsätzlich möglich und kann die Gesamtbelastung zusätzlich erhöhen. Ein Vergleich der einzelnen Staffelbeträge mit dem aktuellen Mietspiegel zeigt dir außerdem, ob die geplante Entwicklung insgesamt realistisch erscheint.

Das ist für Mieter wichtig

  • Jede Mietstaffel muss mindestens ein Jahr gelten und als konkreter Betrag im Vertrag stehen.
  • Während der Staffelmiete sind reguläre Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.
  • Die Mietpreisbremse gilt für jede einzelne Staffel, sofern anwendbar.
  • Prüfe vor Vertragsabschluss genau, wie hoch die Miete am Ende der Laufzeit sein wird.
Tipp: Rechne dir die Staffelmiete für die gesamte geplante Mietdauer im Voraus durch, damit du die langfristige Belastung realistisch einschätzt.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Indexmiete, Mietpreisbremse, Mietspiegel. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Staffelmiete oder Indexmiete.

Rechtsgrundlage: § 557a BGB, Staffelmiete

Foto: Markus Winkler / Pexels