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Abrechnungsfrist: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Abrechnungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Vermieter dir die Nebenkostenabrechnung zustellen muss. Sie beträgt 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, meist also nach Ende des Kalenderjahres. Wird die Frist versäumt, kann der Vermieter Nachforderungen in der Regel nicht mehr verlangen.

Was bedeutet Abrechnungsfrist genau?

Geregelt ist die Frist in § 556 Abs. 3 BGB. Sie soll für klare Verhältnisse sorgen und verhindert, dass Vermieter Forderungen aus zurückliegenden Jahren unbegrenzt nachschieben können. Eine Ausnahme gilt, wenn der Vermieter die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten hat, etwa weil ein Dritter, wie der Energieversorger, verspätet abgerechnet hat.

Für dich als Mieter gilt im Gegenzug ebenfalls eine Frist von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung, um Einwendungen dagegen zu erheben. Danach kannst du Fehler in der Abrechnung nur noch schwer geltend machen.

Erhältst du eine Abrechnung deutlich nach Ablauf der Frist, solltest du prüfen, ob eine Nachforderung darin überhaupt noch zulässig ist. Ein bereits bestehendes Guthaben zu deinen Gunsten bleibt von der Fristüberschreitung dagegen in der Regel unberührt und muss trotzdem ausgezahlt werden. Notiere dir deshalb bei jeder Abrechnung das genaue Zugangsdatum, das ist die Grundlage für die Berechnung beider Fristen. Im Zweifel hilft eine kurze schriftliche Nachfrage beim Vermieter, um Missverständnisse über den genauen Zugangszeitpunkt zu vermeiden.

Das ist für Mieter wichtig

  • Nach Ablauf der 12-Monats-Frist darf der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlung mehr verlangen.
  • Auch deine Frist für Einwendungen gegen die Abrechnung beträgt 12 Monate ab Zugang.
  • Notiere dir das Zugangsdatum jeder Abrechnung, um beide Fristen im Blick zu behalten.
  • Ausnahmen von der Frist gelten nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Nebenkostenabrechnung, Betriebskosten, Heizkosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Nebenkostenabrechnung prüfen.

Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB, Abrechnungsfrist

Foto: JESHOOTS.com / Pexels