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Mietaufhebungsvertrag: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Mit einem Mietaufhebungsvertrag beenden Mieter und Vermieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt, unabhängig von den sonst geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen. Er ist besonders praktisch, wenn beide Seiten Interesse an einem früheren oder flexibleren Auszug haben. Zustande kommt er nur, wenn beide Parteien freiwillig zustimmen.

Was bedeutet Mietaufhebungsvertrag genau?

Rechtlich handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit, die es erlaubt, von den gesetzlichen Kündigungsfristen abzuweichen, wenn beide Seiten einverstanden sind. Anders als bei einer einseitigen Kündigung gibt es keinen Zwang, ihn abzuschließen, weder der Mieter noch der Vermieter muss zustimmen.

Im Aufhebungsvertrag sollten alle wichtigen Punkte geregelt werden, etwa das genaue Auszugsdatum, die Rückgabe der Wohnung, offene Nebenkosten und der Umgang mit der Kaution, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Anders als bei einer einseitigen Kündigung entsteht durch den Aufhebungsvertrag kein Streit über Fristen, weil beide Seiten den Termin gemeinsam festlegen. Lass dir vor der Unterschrift Zeit, alle Details wie Renovierungspflichten oder die Rückgabe von Schlüsseln schriftlich zu klären. Ein mündlich vereinbarter Aufhebungstermin ohne schriftliche Fixierung führt im Streitfall häufig zu Beweisproblemen, deshalb ist die Schriftform dringend zu empfehlen. Prüfe zusätzlich, wie mit einer bereits laufenden Staffel- oder Indexmiete im Aufhebungsvertrag umgegangen wird.

Das ist für Mieter wichtig

  • Ein Mietaufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten freiwillig zustimmen.
  • Er kann die gesetzlichen Kündigungsfristen verkürzen oder ganz umgehen.
  • Regele im Vertrag genau Auszugstermin, Kautionsrückgabe und offene Nebenkosten.
  • Ein bereits unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich in der Regel nicht einseitig widerrufen.
Tipp: Nutze einen Mietaufhebungsvertrag als Verhandlungsmasse, wenn du schneller ausziehen möchtest, etwa im Tausch gegen einen passenden Nachmieter.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Kündigungsfrist, Zeitmietvertrag, Nachmieter. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Kündigungsfrist als Mieter.

Foto: Gustavo Fring / Pexels