Was bedeutet Genossenschaftswohnung genau?
Wer bei einer Genossenschaft mieten möchte, muss zunächst Mitglied werden und Anteile erwerben, deren Höhe sich nach der Satzung der jeweiligen Genossenschaft richtet. Diese Anteile werden bei Auszug in der Regel zurückerstattet, sie sind also anders als eine klassische Kaution eher eine Art Einlage. Für das eigentliche Mietverhältnis gelten trotzdem die üblichen mietrechtlichen Regelungen des BGB.
Ein Vorteil ist die häufig langfristige Planungssicherheit, da Genossenschaften eher an dauerhaften Mietverhältnissen als an kurzfristiger Gewinnmaximierung interessiert sind. Wartelisten für begehrte Genossenschaftswohnungen können allerdings lang sein.
Bei Kündigung des Mietverhältnisses bleibt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zunächst oft bestehen, du kannst deine Anteile aber in der Regel kündigen und dir auszahlen lassen. Informiere dich vorab über die genauen Kündigungsfristen für Mitgliedschaft und Anteile, sie können von den mietrechtlichen Fristen abweichen. Viele Genossenschaften bieten zudem ein Mitspracherecht bei Versammlungen, sodass Mitglieder Einfluss auf Instandhaltung und Ausrichtung der Bestände nehmen können.
Das ist für Mieter wichtig
- Für eine Genossenschaftswohnung musst du meist zunächst Mitglied werden und Anteile erwerben.
- Die Anteile werden bei Auszug in der Regel zurückerstattet, anders als eine klassische Kaution.
- Trotz Mitgliedschaft gelten für das Mietverhältnis die üblichen Regeln des Mietrechts.
- Rechne mit möglichen Wartezeiten, da begehrte Genossenschaftswohnungen oft stark nachgefragt sind.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu findest du bei Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Mietstufe. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Die erste eigene Wohnung.
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