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Kündigungsfrist: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses. Für Mieter beträgt sie unabhängig von der Wohndauer einheitlich drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter fristgerecht zugehen.

Was bedeutet Kündigungsfrist genau?

Die gesetzliche Grundlage für die Mieterkündigung ist § 573c BGB, wonach für Mieter grundsätzlich eine Frist von drei Monaten gilt, egal wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Für Vermieter verlängert sich die Frist dagegen gestaffelt mit der Wohndauer. Die Kündigung muss nach § 568 BGB schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder SMS reicht nicht aus.

Für den fristgerechten Zugang zählt in der Regel, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirkt. Bei Zeitmietverträgen und in bestimmten Sonderfällen wie Tod des Mieters gelten abweichende Regeln.

Für Sonderfälle wie den Tod des Mieters oder bestimmte Zeitmietverträge gelten abweichende Regelungen, die von der Standardfrist von drei Monaten abweichen können. Informiere dich im Zweifel vorab genau, welche Frist in deiner konkreten Situation gilt. Fristberechnungen sind leicht fehleranfällig, im Zweifel hilft ein Blick in einen Fristenrechner oder eine kurze Beratung beim Mieterverein.

So kündigst du richtig

  • Als Mieter musst du unabhängig von der Wohndauer eine Frist von drei Monaten einhalten, § 573c BGB.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein, § 568 BGB.
  • Für die fristgerechte Wirkung sollte die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen.
  • Sende die Kündigung möglichst per Einwurfeinschreiben, um den Zugang beweisen zu können.
Tipp: Schicke deine Kündigung per Einwurfeinschreiben und notiere dir das Versanddatum, so kannst du den fristgerechten Zugang im Zweifel nachweisen.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Eigenbedarfskündigung, Nachmieter, Zeitmietvertrag. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Kündigungsfrist als Mieter.

Rechtsgrundlage: § 573c BGB, Fristen der ordentlichen Kündigung

Foto: Leeloo The First / Pexels