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Wohnberechtigungsschein: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, berechtigt Haushalte mit begrenztem Einkommen zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung. Er wird beim Wohnungsamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt und ist bundesweit auf dem Wohnraumförderungsgesetz gestützt, wobei die konkreten Einkommensgrenzen von den Bundesländern festgelegt werden. Ohne WBS ist der Bezug einer entsprechend geförderten Wohnung in der Regel nicht möglich.

Was bedeutet Wohnberechtigungsschein genau?

Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz, das in § 27 die Voraussetzungen für die Ausstellung eines WBS regelt, während sich die konkreten Einkommensgrenzen nach § 9 WoFG in Verbindung mit landesrechtlichen Vorschriften richten. Die Länder legen fest, wie hoch das anrechenbare Haushaltseinkommen sein darf, damit ein Anspruch auf einen WBS besteht.

Für den Antrag werden üblicherweise Einkommensnachweise der letzten Monate, ein Ausweisdokument und Angaben zur Haushaltsgröße benötigt. Die Gültigkeit ist meist zeitlich befristet, wie lange genau, regelt das jeweilige Bundesland.

Für manche Wohnungen wird zusätzlich ein WBS mit besonderer Dringlichkeitsstufe verlangt, etwa für Haushalte mit besonderem Wohnbedarf. Auch hierzu berät dich das örtliche Wohnungsamt, das gleichzeitig häufig Listen freier geförderter Wohnungen führt. Plane für die Antragsbearbeitung ausreichend Zeit ein, da die Behörden je nach Auslastung unterschiedlich schnell reagieren. Ändert sich dein Einkommen während der Gültigkeit deutlich, informiere das Wohnungsamt, das kann Auswirkungen auf deinen weiteren Anspruch haben.

Das ist für Mieter wichtig

  • Die Einkommensgrenzen legen die Bundesländer fest, sie unterscheiden sich deutlich je nach Region.
  • Beantrage den WBS beim Wohnungsamt deiner Stadt, dort erhältst du auch die konkreten Grenzwerte.
  • Der WBS ist zeitlich befristet, achte auf die Gültigkeit bei der Wohnungssuche.
  • Ohne gültigen WBS kannst du keine geförderte Sozialwohnung anmieten.
Tipp: Kläre schon vor dem Antrag beim Wohnungsamt, welche Einkommensgrenzen in deinem Bundesland gelten, das erspart unnötige Wartezeit.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Wohngeld, Mietstufe, Genossenschaftswohnung. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Wohnberechtigungsschein.

Foto: Lorenzo Manera / Pexels