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Energieausweis: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und den zu erwartenden Energiebedarf oder Energieverbrauch. Vermieter müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und Angaben daraus in Immobilienanzeigen aufnehmen. So sollen Interessenten die künftigen Energiekosten besser einschätzen können.

Was bedeutet Energieausweis genau?

Rechtsgrundlage ist § 80 des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Danach muss der Vermieter spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert den Energieausweis vorlegen, auf Verlangen auch eine Kopie überlassen. Es gibt zwei Varianten, den Bedarfsausweis, der auf der baulichen Substanz beruht, und den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre basiert.

Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis wie Energieeffizienzklasse und Baujahr genannt werden. Fehlt der Energieausweis komplett, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bei Neubauten oder umfassend sanierten Gebäuden ist meist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, bei älteren, unsanierten Gebäuden häufig ein Verbrauchsausweis. Achte beim Vergleich mehrerer Wohnungen darauf, welcher Ausweistyp jeweils vorliegt, da sich die Werte nicht unmittelbar gegenüberstellen lassen. Der Ausweis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, ein veralteter Ausweis sollte dich bei der Einschätzung der künftigen Energiekosten vorsichtig stimmen. Die Energieeffizienzklasse gibt dir zumindest eine grobe Orientierung, wie aufwendig das Gebäude künftig zu heizen sein könnte.

Das ist für Mieter wichtig

  • Der Vermieter muss den Energieausweis spätestens zur Besichtigung unaufgefordert vorlegen, § 80 GEG.
  • Es gibt Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die Werte sind nicht direkt eins zu eins vergleichbar.
  • Angaben zur Energieeffizienzklasse müssen bereits in der Anzeige stehen.
  • Nutze die Angaben, um künftige Heizkosten grob einzuschätzen.
Tipp: Frag aktiv nach dem Energieausweis, wenn er bei der Besichtigung nicht von selbst vorgelegt wird, das ist dein gutes Recht.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Wohnfläche, Hausordnung, Betriebskosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Wohnungsbesichtigung.

Rechtsgrundlage: § 80 GEG, Vorlage- und Aushändigungspflichten

Foto: SevenStorm JUHASZIMRUS / Pexels