Was bedeutet Energieausweis genau?
Rechtsgrundlage ist § 80 des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Danach muss der Vermieter spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert den Energieausweis vorlegen, auf Verlangen auch eine Kopie überlassen. Es gibt zwei Varianten, den Bedarfsausweis, der auf der baulichen Substanz beruht, und den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre basiert.
Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis wie Energieeffizienzklasse und Baujahr genannt werden. Fehlt der Energieausweis komplett, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Bei Neubauten oder umfassend sanierten Gebäuden ist meist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, bei älteren, unsanierten Gebäuden häufig ein Verbrauchsausweis. Achte beim Vergleich mehrerer Wohnungen darauf, welcher Ausweistyp jeweils vorliegt, da sich die Werte nicht unmittelbar gegenüberstellen lassen. Der Ausweis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, ein veralteter Ausweis sollte dich bei der Einschätzung der künftigen Energiekosten vorsichtig stimmen. Die Energieeffizienzklasse gibt dir zumindest eine grobe Orientierung, wie aufwendig das Gebäude künftig zu heizen sein könnte.
Das ist für Mieter wichtig
- Der Vermieter muss den Energieausweis spätestens zur Besichtigung unaufgefordert vorlegen, § 80 GEG.
- Es gibt Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die Werte sind nicht direkt eins zu eins vergleichbar.
- Angaben zur Energieeffizienzklasse müssen bereits in der Anzeige stehen.
- Nutze die Angaben, um künftige Heizkosten grob einzuschätzen.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu findest du bei Wohnfläche, Hausordnung, Betriebskosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Wohnungsbesichtigung.
Rechtsgrundlage: § 80 GEG, Vorlage- und Aushändigungspflichten
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