Zum Inhalt springen

Eigenbedarfskündigung: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt, weil er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Sie ist eine der wenigen Möglichkeiten, wie ein Vermieter einem Mieter ordentlich kündigen darf. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund konkret benennen.

Was bedeutet Eigenbedarfskündigung genau?

Rechtsgrundlage ist § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der Vermieter muss die Person benennen, für die er die Wohnung benötigt, und den Nutzungswunsch nachvollziehbar begründen, ein bloß vorgeschobener Eigenbedarf ist unwirksam und kann Schadensersatzansprüche auslösen. Für die Kündigung gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie für andere ordentliche Kündigungen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten.

Mieter können der Eigenbedarfskündigung unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für sie eine besondere Härte bedeuten würde, etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum.

Für die Härtefallprüfung zählt immer der Einzelfall, pauschale Aussagen sind hier kaum möglich. Wer eine Eigenbedarfskündigung erhält, sollte die Frist für einen möglichen Widerspruch nicht verstreichen lassen und sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Prüfe außerdem, ob die im Kündigungsschreiben genannten Fristen korrekt berechnet wurden, denn Formfehler können eine sonst berechtigte Kündigung angreifbar machen.

Das ist für Mieter wichtig

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die begünstigte Person sowie den Grund konkret nennen.
  • Ein nur vorgeschobener Eigenbedarf ist unwirksam und kann Schadensersatzansprüche des Mieters auslösen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du wegen einer besonderen Härte widersprechen.
  • Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, gestaffelt nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Tipp: Lass eine Eigenbedarfskündigung immer von einem Mieterverein oder Fachanwalt prüfen, bevor du reagierst, gerade die Begründung ist oft angreifbar.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Kündigungsfrist, Nachmieter, Mietaufhebungsvertrag. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Kündigungsfrist als Mieter.

Rechtsgrundlage: § 573 BGB, Ordentliche Kündigung des Vermieters

Foto: Courtney Sargent / Pexels