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Kaltmiete: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Kaltmiete ist der Betrag, den du für die reine Nutzung der Wohnung zahlst, also ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten. Sie steht als eigene Position im Mietvertrag und bildet die Grundlage für viele Berechnungen rund um die Mietwohnung. Alles, was zusätzlich an Kosten anfällt, wird separat ausgewiesen.

Was bedeutet Kaltmiete genau?

Im Mietvertrag wird die Kaltmiete meist als Nettokaltmiete bezeichnet und ist die Vergütung für die Gebrauchsüberlassung der Wohnung nach § 535 Abs. 2 BGB. Sie deckt weder Betriebskosten wie Müllabfuhr oder Hausmeister noch Heizkosten ab, diese werden getrennt erhoben. Erst wenn du Kaltmiete und Nebenkosten zusammenzählst, erhältst du die sogenannte Warmmiete, die deine tatsächliche monatliche Belastung zeigt.

Die Kaltmiete ist außerdem die Bezugsgröße für viele rechtliche Vorgänge. Mieterhöhungen orientieren sich an ihr, ebenso die ortsübliche Vergleichsmiete und der Mietspiegel. Wer Mietangebote vergleicht, sollte deshalb immer genau hinschauen, ob eine genannte Zahl die Kaltmiete oder bereits die Warmmiete meint.

Achte deshalb bei jedem Vertragsangebot ganz genau darauf, welche Zahl tatsächlich als Kaltmiete ausgewiesen ist, insbesondere wenn Anzeigen unterschiedliche Begriffe uneinheitlich verwenden.

Das ist für Mieter wichtig

  • Vergleiche bei der Wohnungssuche immer Kaltmiete mit Kaltmiete, sonst verzerrt sich der Vergleich.
  • Die Kaltmiete ist Grundlage für die Berechnung der Kaution nach § 551 BGB (maximal drei Nettokaltmieten).
  • Mieterhöhungen nach § 558 BGB beziehen sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete, die auf der Nettokaltmiete basiert.
  • Im Mietvertrag sollte klar stehen, welcher Betrag die Kaltmiete ist und welcher die Vorauszahlungen für Nebenkosten sind.
Tipp: Frage vor der Unterschrift gezielt nach, ob die im Exposé genannte Miete die Kalt- oder die Warmmiete ist, das erspart böse Überraschungen bei der ersten Abrechnung.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete, Warmmiete und Betriebskosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Nebenkosten in der Mietwohnung.

Rechtsgrundlage: § 535 BGB, Pflichten des Vermieters und des Mieters

Foto: Curtis Adams / Pexels