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Modernisierungsumlage: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermietern, die Kosten für bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, Energie einsparen oder klimaschutzrelevant sind, teilweise auf die Mieter umzulegen. Jährlich dürfen dabei höchstens 8 Prozent der aufgewendeten Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Reine Instandhaltung darf dagegen nicht umgelegt werden.

Was bedeutet Modernisierungsumlage genau?

Geregelt ist die Umlage in § 559 BGB. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme tatsächlich eine Modernisierung ist, also über die reine Erhaltung des bisherigen Zustands hinausgeht, etwa energetische Sanierung, Einbau eines Aufzugs oder Barrierefreiheit. Der Vermieter muss die geplante Maßnahme vorher ankündigen und die Kostenaufstellung nachvollziehbar darlegen. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten müssen dabei herausgerechnet werden, da sie nicht umlagefähig sind.

Für Mieter mit geringem Einkommen gibt es zudem eine Härtefallregelung, bei der die Mieterhöhung begrenzt werden kann, wenn sie eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung darstellen würde.

Wichtig ist außerdem, dass eine energetische Modernisierung häufig auch die künftigen Heizkosten senkt, sodass sich die höhere Kaltmiete teilweise durch geringere Nebenkosten ausgleichen kann. Diese Rechnung geht aber nicht in jedem Fall auf und sollte im Einzelfall geprüft werden. Lass dir die Kostenaufstellung des Vermieters im Zweifel von einer Beratungsstelle erklären, bevor du die Modernisierungsankündigung akzeptierst.

Das ist für Mieter wichtig

  • Die Modernisierungsumlage darf höchstens 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr betragen.
  • Reine Instandhaltung ist nicht umlagefähig und muss aus der Kostenaufstellung herausgerechnet werden.
  • Der Vermieter muss die Maßnahme rechtzeitig ankündigen und die Kosten nachvollziehbar begründen.
  • Bei unzumutbarer finanzieller Belastung kannst du dich auf die Härtefallregelung berufen.
Tipp: Prüfe die Modernisierungsankündigung genau auf Instandhaltungsanteile, die nicht umgelegt werden dürfen, im Zweifel hilft eine Beratung beim Mieterverein.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Kappungsgrenze, Mietspiegel, Betriebskosten. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mieterhöhung.

Rechtsgrundlage: § 559 BGB, Mieterhöhung bei Modernisierung

Foto: Rainer Eck / Pexels