So funktioniert die gemeinsame Haftung
In einer WG oder bei Paaren unterschreiben oft alle den Mietvertrag. Rechtlich entsteht dann ein einziges Mietverhältnis mit mehreren Mietern. Fehlt eine Rate, kann der Vermieter die ganze Miete von dem verlangen, der am leichtesten zu erreichen ist, ganz gleich, wer die Wohnung nutzt oder wie intern geteilt wurde.
Wer zu viel gezahlt hat, hat einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen, im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 BGB). Das ist eine Sache zwischen den Mietern, der Vermieter muss sich darum nicht kümmern.
Was das praktisch bedeutet
- Du haftest für Miete, Nebenkostennachzahlungen und Schäden auch dann, wenn ein Mitbewohner ausgezogen ist.
- Kündigungen müssen grundsätzlich von allen Mietern gemeinsam erklärt werden.
- Aus dem Vertrag kommst du allein nur heraus, wenn der Vermieter zustimmt, etwa mit einem Änderungsvertrag.
- Nach einer Trennung kann das Familiengericht die Wohnung einem Partner zuweisen (§ 1568a BGB).
Beispiel aus der Praxis
Drei Studierende mieten eine Wohnung für 1.500 Euro. Als einer überraschend auszieht und keine Miete mehr überweist, fehlen 500 Euro im Monat. Der Vermieter verlangt den vollen Betrag von den beiden Verbliebenen. Sie müssen zahlen, können die 500 Euro aber vom Ausgezogenen zurückfordern, solange er nicht wirksam aus dem Vertrag entlassen wurde.
Verwandte Begriffe
Eng verwandt sind Mietkaution, Kündigungsfrist, Nachmieter und Untervermietung. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Ratgeber Untervermietung.
Rechtsgrundlage: § 421 BGB, Gesamtschuldner
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