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Mietkaution: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses stellt, um mögliche Ansprüche wie Mietrückstände oder Schäden abzudecken. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Nach Auszug und ordnungsgemäßer Prüfung bekommst du sie zurück.

Was bedeutet Mietkaution genau?

Gesetzliche Grundlage ist § 551 BGB. Danach darf die Kaution höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen und du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, üblich ist ein verzinstes Kautionskonto, damit sie im Fall seiner Insolvenz geschützt ist.

Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Frist, um die Kaution abzurechnen und offene Ansprüche zu prüfen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, üblich ist aber, dass unstrittige Teile zeitnah ausgezahlt werden, während für mögliche Nebenkostennachzahlungen ein Teil einbehalten werden darf.

Kommt es zum Streit über die Rückzahlung, hilft eine gut dokumentierte Wohnungsübergabe oft schneller weiter als jede rechtliche Auseinandersetzung im Nachhinein.

Das ist für Mieter wichtig

  • Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen, mehr darf der Vermieter nicht verlangen.
  • Du hast laut § 551 BGB ein Recht auf Ratenzahlung in drei gleichen Monatsraten.
  • Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, meist auf einem Kautionskonto.
  • Alternativ ist eine Mietbürgschaft möglich, wenn Vermieter und Mieter das vereinbaren.
  • Bewahre alle Zahlungsbelege auf, sie sind bei der Rückforderung wichtig.
Tipp: Verlange bei Auszug schriftlich eine Frist zur Abrechnung der Kaution und behalte die Ratenbelege gut auf, falls es später Streit gibt.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Mietbürgschaft, Übergabeprotokoll, Nettokaltmiete und Doppelmiete. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mietkaution.

Rechtsgrundlage: § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Foto: Ibrahim Boran / Pexels