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Mietbürgschaft: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Bei einer Mietbürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, meist eine Bank, ein Versicherungsunternehmen oder eine Privatperson, im Fall von offenen Forderungen anstelle des Mieters gegenüber dem Vermieter einzustehen. Sie ersetzt die klassische Barkaution und schont die Liquidität des Mieters. Auch für sie gilt die gesetzliche Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten.

Was bedeutet Mietbürgschaft genau?

Rechtlich handelt es sich um eine Bürgschaft nach § 765 BGB, die im Rahmen der Mietsicherheit nach § 551 BGB vereinbart wird. Statt Bargeld zu hinterlegen, legt der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde vor, mit der ein Dritter für Ansprüche aus dem Mietverhältnis bis zur vereinbarten Höhe haftet. Üblich sind Bankbürgschaften, Elternbürgschaften bei Auszubildenden und Studierenden, oder spezielle Kautionsversicherungen, bei denen eine monatliche Prämie statt einer Einmalzahlung anfällt.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren, wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart wurde. Meist wird die Bürgschaft daher schon bei Vertragsabschluss ausgehandelt und als Alternative festgehalten.

Für dich als Mieter kann eine Bürgschaft attraktiv sein, wenn kurzfristig kein großer Barbetrag verfügbar ist. Bedenke aber, dass eine Kautionsversicherung über die gesamte Mietdauer laufende Kosten verursacht, während eine einmal gezahlte Barkaution am Ende des Mietverhältnisses wieder zurückfließt. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten einer Bürgschaftslösung über die voraussichtliche Mietdauer mit einer klassischen Barkaution, bevor du dich entscheidest.

Das ist für Mieter wichtig

  • Eine Mietbürgschaft muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn dies vertraglich vereinbart wird.
  • Auch bei der Bürgschaft gilt die Obergrenze von drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB.
  • Kautionsversicherungen kosten laufend eine Prämie, eine klassische Barkaution dagegen nicht.
  • Prüfe die Bonität und Seriosität des Bürgen oder Anbieters, bevor du dich bindest.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Mietkaution, Übergabeprotokoll, Nettokaltmiete. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mietkaution.

Rechtsgrundlage: § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Foto: Towfiqu barbhuiya / Pexels