Warum die Anzeige so wichtig ist
Zeigt sich ein Mangel, etwa ein Wasserschaden, Schimmel oder eine kaputte Heizung, muss der Vermieter davon erfahren, um ihn beheben zu können. Das Gesetz verpflichtet dich deshalb in § 536c Abs. 1 BGB zur unverzüglichen Anzeige. Unterlässt du sie, haftest du für Folgeschäden, die durch die Verzögerung entstehen. Außerdem kannst du in dieser Zeit die Miete nicht mindern, soweit der Vermieter wegen deines Schweigens nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2).
Dabei reicht die Mitteilung bei akuten Gefahren auch mündlich oder telefonisch. Zum Nachweis solltest du sie aber danach bestätigen lassen oder nachreichen.
So gehst du richtig vor
- Beschreibe den Mangel genau, nenne Ort, Beginn und Auswirkungen.
- Füge Fotos mit Datum bei.
- Setze eine angemessene Frist zur Beseitigung, bei Notfällen wenige Tage, sonst ein bis zwei Wochen.
- Schicke die Anzeige per Einwurfeinschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung und behalte den Beleg.
- Kündige Minderung an, ohne einen festen Prozentsatz zu erzwingen.
Beispiel aus der Praxis
Im November bemerkt Jonas einen feuchten Fleck an der Außenwand. Er meldet ihn am nächsten Tag per E-Mail mit Foto und bittet um Prüfung binnen zehn Tagen. Der Vermieter reagiert nicht. Weil die Anzeige dokumentiert ist, kann Jonas später die Miete mindern. Hätte er monatelang geschwiegen, würde ihm der Vermieter Schimmelschäden an Möbeln als Mitverschulden vorhalten.
Verwandte Begriffe
Wer weiterlesen möchte, startet bei Mietminderung, Übergabeprotokoll, Schönheitsreparaturen und Hausordnung. Ausführlicher wird es im Ratgeber Mietminderung.
Rechtsgrundlage: § 536c BGB, Mängelanzeige durch den Mieter
Foto: Karen Laårk Boshoff / Pexels
