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Wohnungsgeberbestätigung: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters oder Wohnungsgebers über den Einzug in eine Wohnung. Sie wird bei der Meldebehörde für die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes benötigt. Ohne sie ist eine fristgerechte Anmeldung in der Regel nicht möglich.

Was bedeutet Wohnungsgeberbestätigung genau?

Gesetzlich geregelt ist die Pflicht in § 19 des Bundesmeldegesetzes. Danach muss der Vermieter dem einziehenden Mieter den Einzug schriftlich bestätigen, und der Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Die Bestätigung enthält Name des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum und die Namen der einziehenden Personen.

Verweigert der Vermieter die Bestätigung, kann das die Ummeldung erschweren, entbindet dich aber nicht von der Meldepflicht. In solchen Fällen kann die Meldebehörde weiterhelfen.

Ziehst du innerhalb Deutschlands um, brauchst du bei jedem Wohnungswechsel eine neue Bestätigung, auch wenn du innerhalb derselben Stadt umziehst. Bei einem Umzug innerhalb einer Wohngemeinschaft, bei dem sich nur die Zimmerbelegung ändert, ist dagegen keine neue Bestätigung nötig, solange sich die Hauptwohnung nicht ändert. Verlangt die Meldebehörde zusätzliche Angaben, etwa bei Untervermietung, kläre das am besten direkt mit dem zuständigen Bürgeramt vor Ort.

Das ist für Mieter wichtig

  • Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden, § 19 BMG.
  • Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist die fristgerechte Anmeldung meist nicht möglich, fordere sie direkt beim Einzug an.
  • Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung auszustellen.
  • Bewahre eine Kopie der Bestätigung auf, sie kann bei Behördengängen erneut gebraucht werden.
Tipp: Lass dir die Wohnungsgeberbestätigung idealerweise direkt bei der Schlüsselübergabe unterschreiben, dann hast du für die Ummeldung keinen Zeitdruck.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Übergabeprotokoll. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Wohnung mieten Checkliste.

Rechtsgrundlage: § 19 BMG, Mitwirkung des Wohnungsgebers

Foto: Daniel Lengies / Pexels