Was bedeutet Mieterselbstauskunft genau?
Zulässig sind in der Regel Fragen zu Namen, Beruf, Arbeitgeber, Einkommen, Anzahl der einziehenden Personen und zu bestehenden Mietschulden. Fragen zu Familienplanung, Schwangerschaft, Gesundheit, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind dagegen grundsätzlich unzulässig und dürfen notfalls wahrheitswidrig beantwortet werden, weil sie keinen Bezug zur Eignung als Mieter haben. Datenschutzrechtlich gelten die allgemeinen Grundsätze der DSGVO, wonach nur Daten erhoben werden dürfen, die für den Zweck erforderlich sind.
Die Mieterselbstauskunft wird meist erst nach der Besichtigung und bei ernsthaftem Interesse verlangt, nicht schon zur ersten Kontaktaufnahme. Wird sie zu einem früheren Zeitpunkt gefordert, darfst du das kritisch hinterfragen.
Verweigere unzulässige Angaben höflich, aber bestimmt, und verweise darauf, dass diese Fragen nach der Rechtsprechung nicht zulässig sind. Seriöse Vermieter oder Hausverwaltungen akzeptieren das in der Regel ohne Probleme, weil sie ohnehin nur an bonitätsrelevanten Informationen interessiert sind. Bewahre eine ausgefüllte Selbstauskunft digital auf, damit du sie bei mehreren Bewerbungen nicht jedes Mal neu erstellen musst.
Das ist für Mieter wichtig
- Unzulässige Fragen, etwa zu Schwangerschaft oder Krankheiten, musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.
- Halte Angaben zu Einkommen und Beschäftigung wahrheitsgemäß, hier drohen bei falschen Angaben rechtliche Konsequenzen.
- Verlange die Auskunft erst nach der Besichtigung, nicht schon vorab für jede Anfrage.
- Ergänze die Selbstauskunft sinnvoll durch Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu findest du bei SCHUFA-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Mieterselbstauskunft und Bewerbungsmappe.
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