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Möblierungszuschlag: Bedeutung und was Mieter wissen müssen

Definition: Der Möblierungszuschlag ist ein zusätzlicher Betrag, den Vermieter für die Überlassung einer möblierten Wohnung verlangen können, zusätzlich zur eigentlichen Miete. Er soll die Kosten für Anschaffung und Abnutzung der Möbel abbilden. Auch bei möblierten Wohnungen gilt grundsätzlich die Mietpreisbremse, der Zuschlag muss also angemessen sein.

Was bedeutet Möblierungszuschlag genau?

Eine feste gesetzliche Berechnungsformel für den Möblierungszuschlag gibt es nicht, er muss aber nachvollziehbar und angemessen sein. Gerichte orientieren sich häufig an fiktiven Abschreibungssätzen für die vorhandenen Möbel. Wird die Wohnung im Rahmen eines Gebiets vermietet, in dem die Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB gilt, zählt ein unangemessen hoher Möblierungszuschlag als Umgehung der zulässigen Miethöhe.

Häufig kommt der Möblierungszuschlag bei Zeitmietverträgen und Zwischennutzungen vor, etwa für Studierende oder Berufspendler, die nur für eine begrenzte Zeit eine eingerichtete Wohnung suchen.

Ist ein Möblierungszuschlag unangemessen hoch angesetzt, kann er teilweise oder ganz unwirksam sein, insbesondere wenn dadurch die zulässige Miethöhe nach der Mietpreisbremse faktisch überschritten wird. Im Streitfall hilft ein Blick in eine unabhängige Rechtsberatung, um die Angemessenheit einschätzen zu lassen. Halte bei Einzug in einer möblierten Wohnung den Zustand der Möbel im Übergabeprotokoll fest, das erleichtert die spätere Abgrenzung bei Streitigkeiten über Abnutzung. Frag außerdem nach, ob der Zuschlag pauschal oder für einzelne Möbelstücke separat berechnet wird.

Das ist für Mieter wichtig

  • Der Möblierungszuschlag muss angemessen sein und darf die Mietpreisbremse nicht faktisch umgehen.
  • Es gibt keine feste gesetzliche Formel, Gerichte orientieren sich an Abschreibungswerten der Möbel.
  • Lass dir eine Liste der enthaltenen Möbelstücke geben, das erleichtert die Einschätzung der Angemessenheit.
  • Bei Zweifeln an der Höhe kann eine Beratung beim Mieterverein helfen.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu findest du bei Zeitmietvertrag, Mietpreisbremse, Bruttokaltmiete. Einen ausführlichen Ratgeber gibt es außerdem unter Möblierte Wohnung mieten.

Foto: Curtis Adams / Pexels