Die Mietregeln in Potsdam ergeben sich aus dem bundesweiten Mietrecht im BGB und aus den Verordnungen des Landes Brandenburg. Die Stadt selbst ist mit rund 185.000 Einwohnern eine Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Die Mietenstufe IV verrät etwas über den Markt: Sie bedeutet, dass die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Quadratmetermieten 5 bis 15 Prozent über dem Bundesschnitt liegen.
Mietpreisbremse in Potsdam
Das Land Brandenburg hat Potsdam als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Deshalb gilt hier die Mietpreisbremse nach § 556d BGB: Bei einer Wiedervermietung darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ihr Geltungsende ist der 31.12.2029.
Bevor du dich auf die Mietpreisbremse berufst, prüfe die Ausnahmen der §§ 556e und 556f BGB: Neubau mit Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014, umfassende Modernisierung oder eine bereits höhere Vormiete. Über jede dieser Ausnahmen muss dich der Vermieter vor Vertragsschluss unaufgefordert informieren. Ob deine Miete passt, kannst du mit dem Mietpreisbremse-Rechner prüfen; alle Details stehen im Ratgeber Mietpreisbremse.
Kappungsgrenze in Potsdam
Die Landesregierung hat für Potsdam die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abgesenkt. Mieterhöhungen nach § 558 BGB sind damit auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Verordnung gilt bis 31.12.2030.
Neben der Kappungsgrenze zählen Form und Fristen: Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform verlangen und begründen. Du musst zustimmen, hast dafür aber bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit (§ 558b BGB). Rechne nach mit dem Mieterhöhungsrechner oder lies den Ratgeber Mieterhöhung.
Wo du den Mietspiegel von Potsdam findest
Für Potsdam gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, Stand 2026. Weil er wissenschaftlich erstellt und anerkannt ist, gilt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abbildet. Achte beim Lesen auf die Spannen: Je nach Ausstattung kann die zulässige Miete am oberen oder unteren Rand liegen. Zum Mietspiegel von Potsdam. Wie du ihn liest, erklärt der Ratgeber Mietspiegel verstehen.
Wohngeld und WBS in Potsdam
Für die Wohngeldberechnung in Potsdam gilt Mietenstufe IV. Liegt deine Bruttokaltmiete über dem Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt.
| Haushalt | Höchstbetrag pro Monat |
|---|---|
| 1 Person | 511 € |
| 2 Personen | 619 € |
| 3 Personen | 737 € |
| 4 Personen | 858 € |
| 5 Personen | 982 € |
| je weitere Person | + 119 € |
Die Heizkostenentlastung nach § 12 Abs. 6 WoGG kommt zu den Höchstbeträgen hinzu. Änderungen ab 2027 sind im Gesetzgebungsverfahren (Regierungsentwurf, BR-Drs. 474/26) und noch nicht beschlossen. Deinen Höchstbetrag zeigt der Wohngeld-Höchstbetragsrechner, alles zum Antrag im Ratgeber Wohngeld für Mieter.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kannst du dich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. Die Einkommensgrenzen legt das Land fest. Zuständig ist die Stadt: Wohngeld bei der Stadt Potsdam · Wohnberechtigungsschein in Potsdam. Mehr im Ratgeber Wohnberechtigungsschein.
Kommunale Wohnungsgesellschaft in Potsdam
Ein Teil des Wohnungsbestands in Potsdam gehört einer kommunalen Gesellschaft. Dort lohnt sich eine direkte Bewerbung, weil viele Wohnungen gar nicht erst auf großen Portalen erscheinen: ProPotsdam GmbH.
Wie Wohnungen von Genossenschaften vergeben werden, erklärt der Ratgeber Genossenschaftswohnung mieten.
Potsdam im Vergleich mit Nachbarstädten
Wer im Umland sucht, sollte wissen, dass die Regeln schon in der Nachbarstadt anders sein können. Die Tabelle vergleicht Potsdam mit den nächstgelegenen Großstädten, darunter Berlin, Magdeburg, Halle (Saale).
| Stadt | Mietpreisbremse | Kappungsgrenze | Mietenstufe |
|---|---|---|---|
| Potsdam | gilt | 15 % | IV |
| Berlin (25 km) | gilt | 15 % | IV |
| Magdeburg (101 km) | nein | 20 % | III |
| Halle (Saale) (126 km) | nein | 20 % | III |
| Leipzig (127 km) | gilt | 15 % | II |
| Wolfsburg (154 km) | gilt | 15 % | IV |
Schneller zur Wohnung in Potsdam
So gehst du bei der Suche strukturiert vor:
- Überweise niemals Kaution oder Gebühren, bevor du die Wohnung gesehen und einen Vertrag hast.
- Achte bei möblierten Angeboten darauf, dass der Möblierungszuschlag nachvollziehbar ausgewiesen ist.
- Bewirb dich zusätzlich direkt bei Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Vermietern.
- Lass dir vor Unterschrift den Energieausweis zeigen, der Vermieter muss ihn vorlegen.
- Richte auf mehreren Portalen Suchaufträge mit sofortiger Benachrichtigung ein.
Häufige Fragen
Gilt in Potsdam die Mietpreisbremse?
Ja. Potsdam ist per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen, die Regelung gilt bis 31.12.2029. Neue Mieten dürfen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wie stark darf die Miete in Potsdam steigen?
Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, und nie über die Vergleichsmiete hinaus.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Mehr als drei Nettokaltmieten sind unzulässig, egal ob als Bargeld, Sparbuch oder Bürgschaft.
Wer bekommt in Potsdam einen WBS?
Für öffentlich geförderte Wohnungen ja. Den Wohnberechtigungsschein beantragst du bei der Stadt, die Einkommensgrenzen legt das Land fest.
Gibt es in Potsdam eine städtische Wohnungsgesellschaft?
Ja, ProPotsdam GmbH. Die Bewerbung läuft in der Regel direkt über deren Website.
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Quellen: Landesverordnungen Brandenburg, Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Stadtportal, Wikidata.
Die Angaben zu Potsdam sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Beratung im Einzelfall durch einen Mieterverein oder eine Anwältin oder einen Anwalt.
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