Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist eine behördliche Bescheinigung, dass dein Haushalt Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung hat. Mit diesem Papier kannst du dich bei städtischen Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und privaten Vermietern bewerben, die Sozialwohnungen im Bestand haben. Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (WoFG), das den Rahmen für die soziale Wohnraumförderung setzt. Die konkrete Ausgestaltung, also die Einkommensgrenzen, das Antragsverfahren und die Zuständigkeit, überlässt der Bund den Ländern. Deshalb unterscheiden sich Details von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Stadt zu Stadt.
Ein WBS ist kein Garant für eine Wohnung. Er berechtigt dich lediglich dazu, dich auf geförderte Wohnungen zu bewerben. Die Auswahl unter den Bewerbenden trifft am Ende der Vermieter, oft nach Dringlichkeit, Wartezeit oder einem Punktesystem der jeweiligen Kommune.
Begrifflich wird der Wohnberechtigungsschein manchmal mit der klassischen Sozialwohnung gleichgesetzt, gemeint ist damit aber genauer eine öffentlich geförderte Wohnung, deren Bau oder Modernisierung mit staatlichen Mitteln unterstützt wurde und die im Gegenzug an Mieterinnen und Mieter mit begrenztem Einkommen und an eine festgelegte, meist unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Miete gebunden ist. Mehr zu den Grundbegriffen rund um die Miete findest du im Glossar, etwa den Eintrag zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wer bekommt einen WBS?
Anspruch auf einen WBS hat, wessen Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. § 9 WoFG legt fest, dass die Landesregierungen die maßgeblichen Einkommensgrenzen per Rechtsverordnung bestimmen, orientiert an Haushaltsgröße und regionalen Wohnkosten. Es gibt deshalb bewusst keine bundesweit einheitliche Zahl, die für alle gilt. Wenn du wissen willst, ob dein Einkommen innerhalb der Grenze liegt, hilft nur die Einkommensgrenzentabelle deines Bundeslandes oder eine Berechnung direkt beim zuständigen Wohnungsamt.
Berücksichtigt wird in der Regel das Jahresbruttoeinkommen aller Personen, die dauerhaft in den Haushalt einziehen sollen, abzüglich bestimmter Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, Alleinerziehende oder Schwerbehinderung. Auch Werbungskostenpauschalen und Sozialversicherungsbeiträge werden meist abgezogen, bevor die Behörde das für den WBS relevante Einkommen ermittelt.
| Kriterium | Was zählt |
|---|---|
| Haushaltsgröße | Alle Personen, die mit einziehen sollen, inklusive Kinder |
| Einkommensart | Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, Renten, Unterhalt |
| Freibeträge | Für Kinder, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, je nach Landesregelung unterschiedlich hoch |
| Nachweis | Einkommensteuerbescheid, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide der letzten Monate |
| Zuständigkeit | Wohnungsamt, Amt für Wohnungswesen oder vergleichbare Stelle der Stadt beziehungsweise des Kreises |
Typ A und Typ B: Unterschiede
In vielen Bundesländern wird zwischen unterschiedlichen WBS-Varianten unterschieden. Häufig gibt es einen WBS für Wohnungen mit einer niedrigeren Einkommensgrenze und einen WBS mit Einkommensgrenzen-Zuschlag für einen größeren Kreis an Berechtigten, der zu etwas mehr Wohnungen berechtigt, aber auch mit anderen Mietobergrenzen verbunden sein kann. Die genaue Bezeichnung und Ausgestaltung variiert von Bundesland zu Bundesland, deshalb lohnt sich vor dem Antrag ein Blick auf die Informationsseite deiner Stadt oder ein Gespräch mit dem Wohnungsamt, damit du direkt den passenden Antrag stellst.
Zusätzlich vergeben manche Kommunen den WBS mit einer Bindung an bestimmte Sonderprogramme, etwa für Studierende, Auszubildende oder Menschen mit besonderem Wohnbedarf. Auch hier gilt: Die Feinheiten regelt die jeweilige Kommune, allgemeingültige Aussagen sind kaum möglich.
Für dich als Wohnungssuchende oder Wohnungssuchender bedeutet das in der Praxis: Kläre am besten schon vor dem Antrag, welche konkrete WBS-Variante für deine Haushaltsgröße und dein Einkommen infrage kommt. Manche Wohnungsämter bieten dafür eine kurze Beratung an, bevor du das eigentliche Antragsformular ausfüllst. Das spart dir im Zweifel einen zusätzlichen Anlauf, falls du sonst die falsche Variante beantragt hättest.
Unterlagen für den Antrag
Damit die Bearbeitung nicht unnötig lange dauert, solltest du deine Unterlagen möglichst vollständig einreichen. Typischerweise verlangt das Wohnungsamt:
- Ausgefülltes Antragsformular, meist als Download auf der Website der Stadt verfügbar
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate, zum Beispiel Lohnabrechnungen oder der letzte Einkommensteuerbescheid
- Meldebescheinigung oder Nachweis über den Wohnsitz
- Nachweis über die Haushaltsgröße, etwa Geburtsurkunden der Kinder
- Bei Bedarf: Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Rentenbescheide
Ablauf des Antrags Schritt für Schritt
- Formular besorgen: Online herunterladen oder beim Wohnungsamt persönlich abholen.
- Unterlagen zusammenstellen: Einkommensnachweise, Meldedaten und weitere geforderte Dokumente vorbereiten.
- Antrag einreichen: Persönlich, per Post oder online, je nachdem, was deine Stadt anbietet.
- Prüfung durch das Amt: Die Behörde prüft Einkommen und Haushaltsgröße gegen die geltenden Grenzen.
- Erhalt des WBS: Bei positivem Bescheid bekommst du den Schein zugesandt oder zur Abholung bereitgestellt.
- Bewerbung auf Wohnungen: Mit dem WBS bewirbst du dich bei geförderten Wohnungen deiner Wahl.
Die Bearbeitungsdauer schwankt stark je nach Stadt und Auslastung des Amtes. In stark nachgefragten Großstädten kann es länger dauern als in ländlichen Regionen. Plane deshalb ausreichend Vorlauf ein, wenn du auf eine Sozialwohnung angewiesen bist.
Gültigkeit und Verlängerung
Ein WBS ist in der Regel ein Jahr gültig, die genaue Dauer legt jedoch das jeweilige Bundesland fest, sodass auch kürzere oder längere Fristen möglich sind. Läuft der WBS ab, bevor du eine passende Wohnung gefunden hast, kannst du in aller Regel eine Verlängerung oder einen neuen Antrag stellen, sofern dein Einkommen weiterhin innerhalb der Grenzen liegt. Ändert sich dein Einkommen oder deine Haushaltsgröße wesentlich, solltest du das dem Wohnungsamt melden, da dies Auswirkungen auf deinen Anspruch haben kann.
| Situation | Was zu tun ist |
|---|---|
| WBS läuft bald ab, Wohnung noch nicht gefunden | Rechtzeitig Verlängerung beim Wohnungsamt beantragen |
| Einkommen ist gestiegen | Amt informieren, Anspruch kann entfallen oder sich ändern |
| Haushaltsgröße hat sich verändert | Neuen Antrag stellen, da sich die Einkommensgrenze verschiebt |
| WBS ist bereits abgelaufen | Neuantrag mit aktuellen Unterlagen einreichen |
Was tun nach Erhalt des WBS?
Sobald du den WBS in der Hand hast, kannst du dich aktiv auf geförderte Wohnungen bewerben. Viele Städte und Wohnungsbaugesellschaften veröffentlichen ihre freien Sozialwohnungen auf eigenen Portalen oder über die üblichen Immobilienportale, oft mit dem Hinweis, dass ein WBS erforderlich ist. Reiche den WBS zusammen mit deiner Mieterselbstauskunft und den üblichen Bewerbungsunterlagen ein, damit der Vermieter deine Bewerbung vollständig prüfen kann. Weitere Tipps zur kompletten Bewerbungsmappe findest du im Beitrag Mieterselbstauskunft und Bewerbungsmappe.
Parallel zur Wohnungssuche mit WBS lohnt sich meist auch die klassische Suche auf dem freien Markt, damit du deine Chancen erhöhst. Praktische Hinweise dazu findest du in unserem Beitrag Wohnungssuche: 15 Tipps. Wenn dein Einkommen für eine Sozialwohnung zu hoch, für eine frei finanzierte Wohnung aber knapp ist, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf den Beitrag Wohngeld für Mieter, da ein WBS und Wohngeld unterschiedliche, teils kombinierbare Unterstützungen sind.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen neuen WBS?
Nein, solange dein WBS noch gültig ist, kannst du ihn für mehrere Bewerbungen nutzen. Erst wenn er abgelaufen ist oder sich deine Verhältnisse wesentlich geändert haben, brauchst du einen neuen Antrag.
Kann ich einen WBS auch für eine andere Stadt beantragen?
In der Regel beantragst du den WBS bei dem Wohnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich du wohnst oder ziehen möchtest. Manche Bundesländer erkennen einen WBS auch landesweit an, das solltest du vorab beim zuständigen Amt klären.
Was passiert, wenn mein Einkommen die Grenze knapp überschreitet?
Dann besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen WBS. Manche Länder kennen jedoch einen WBS mit höherer Einkommensgrenze für einen größeren Berechtigtenkreis. Frag beim Wohnungsamt nach, welche Variante für dich infrage kommt.
Ist die Bewerbung mit WBS kostenlos?
Der Antrag beim Wohnungsamt ist in den meisten Kommunen gebührenfrei oder mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden. Details erfährst du direkt beim zuständigen Amt.
Muss ich den WBS zurückgeben, wenn ich keine Wohnung gefunden habe?
Nein, du musst ihn nicht zurückgeben. Läuft er einfach ab, ohne dass du ihn genutzt hast, kannst du bei fortbestehendem Bedarf einen neuen Antrag stellen.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Sozialwohnungen?
Für öffentlich geförderte Wohnungen gelten meist eigene Mietbindungen aus dem Förderbescheid, die oft niedriger liegen als die freie Marktmiete. Die allgemeine Mietpreisbremse betrifft in erster Linie frei finanzierte Wohnungen, mehr dazu im Beitrag Mietpreisbremse.
Kann ich mit WBS auch eine Genossenschaftswohnung bekommen?
Das hängt von der jeweiligen Genossenschaft ab. Manche Genossenschaftswohnungen sind zusätzlich öffentlich gefördert und setzen dann ebenfalls einen WBS voraus, andere vergeben ihre Wohnungen unabhängig davon nach eigenen Kriterien, etwa an Mitglieder mit erworbenen Genossenschaftsanteilen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), § 9 Einkommensgrenzen: https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__9.html
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), Gesamttext: https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zu deinem Wohnberechtigungsschein oder deinem Mietverhältnis hilft dir das zuständige Wohnungsamt, ein Mieterverein oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Mietrecht weiter.
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