Wer in Offenbach am Main (Hessen, rund 133.000 Einwohner) eine Wohnung mietet, sollte drei Dinge kennen: die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze und die Einstufung beim Wohngeld. Alle drei unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.
Die Mietenstufe VI verrät etwas über den Markt: Sie bedeutet, dass die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Quadratmetermieten 25 bis 35 Prozent über dem Bundesschnitt liegen.
Neue Mietverträge in Offenbach am Main: die Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt in Offenbach am Main, weil die Landesregierung von Hessen die Stadt per Rechtsverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen hat. Neue Mieten sind damit auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent begrenzt. Befristet ist die Regelung bis 25.11.2026.
Ausnahmen gibt es für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung und wenn schon die Vormiete höher lag (§§ 556e, 556f BGB). Der Vermieter muss dich vor Vertragsschluss über eine solche Ausnahme informieren. Ob deine Miete passt, kannst du mit dem Mietpreisbremse-Rechner prüfen; alle Details stehen im Ratgeber Mietpreisbremse.
Kappungsgrenze in Offenbach am Main
In Offenbach am Main gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Erhöht der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete, darf sie innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Verordnung gilt bis 25.11.2026.
Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben, und seit der letzten Erhöhung müssen mindestens 15 Monate vergangen sein, wenn die neue Miete gelten soll. Modernisierungsumlagen fallen nicht unter die Kappungsgrenze. Rechne nach mit dem Mieterhöhungsrechner oder lies den Ratgeber Mieterhöhung.
Wird deine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, darf der Käufer in Offenbach am Main frühestens nach 8 Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen (§ 577a BGB in Verbindung mit der Landesverordnung). Mehr dazu im Glossar unter Kündigungssperrfrist bei Umwandlung.
Wo du den Mietspiegel von Offenbach am Main findest
Offenbach am Main hat einen einfachen Mietspiegel (2026). Er ist eine von der Stadt oder den Interessenverbänden anerkannte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, hat vor Gericht aber nicht die Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels. Der Mietspiegel ist die wichtigste Grundlage, um eine Mieterhöhung oder die Höhe einer neuen Miete unter der Mietpreisbremse zu prüfen. Zum Mietspiegel von Offenbach am Main. Wie du ihn liest, erklärt der Ratgeber Mietspiegel verstehen.
Unterstützung beim Wohnen in Offenbach am Main
Beim Wohngeld zählt nicht die tatsächliche Miete in voller Höhe, sondern höchstens ein Betrag, der von der Haushaltsgröße und der Mietenstufe abhängt. Offenbach am Main ist der Mietenstufe VI zugeordnet. Die folgende Tabelle zeigt die Höchstbeträge.
| Haushalt | Höchstbetrag pro Monat |
|---|---|
| 1 Person | 615 € |
| 2 Personen | 745 € |
| 3 Personen | 887 € |
| 4 Personen | 1.035 € |
| 5 Personen | 1.183 € |
| je weitere Person | + 149 € |
Die Heizkostenentlastung nach § 12 Abs. 6 WoGG kommt zu den Höchstbeträgen hinzu. Änderungen ab 2027 sind im Gesetzgebungsverfahren (Regierungsentwurf, BR-Drs. 474/26) und noch nicht beschlossen. Deinen Höchstbetrag zeigt der Wohngeld-Höchstbetragsrechner, alles zum Antrag im Ratgeber Wohngeld für Mieter.
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kannst du dich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. Die Einkommensgrenzen legt das Land fest. Zuständig ist die Stadt: Wohngeld bei der Stadt Offenbach am Main · Wohnberechtigungsschein in Offenbach am Main. Mehr im Ratgeber Wohnberechtigungsschein.
Offenbach am Main im Vergleich mit Nachbarstädten
Die Regeln enden an der Stadtgrenze. Wer flexibel ist, vergleicht deshalb auch die Großstädte in der Umgebung.
| Stadt | Mietpreisbremse | Kappungsgrenze | Mietenstufe |
|---|---|---|---|
| Offenbach am Main | gilt | 15 % | VI |
| Frankfurt am Main (6 km) | gilt | 15 % | VI |
| Darmstadt (27 km) | gilt | 15 % | VI |
| Mainz (37 km) | gilt | 15 % | VI |
| Wiesbaden (38 km) | gilt | 15 % | VI |
| Mannheim (71 km) | nein | 20 % | V |
Wohnungssuche in Offenbach am Main: so gehst du vor
Gerade in einer Stadt dieser Größe zählt, wie schnell und vollständig du dich bewirbst. Das hilft:
- Prüfe vor der Besichtigung mit dem Mietspiegel, ob die verlangte Miete plausibel ist.
- Frag im Bekanntenkreis und im Kollegium nach Nachmietern, viele Wohnungen werden so weitergegeben.
- Bewirb dich zusätzlich direkt bei Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Vermietern.
- Überweise niemals Kaution oder Gebühren, bevor du die Wohnung gesehen und einen Vertrag hast.
- Schau dir auch Stadtteile an, die nicht ganz oben auf deiner Wunschliste stehen.
Häufige Fragen
Gilt in Offenbach am Main die Mietpreisbremse?
Ja. Offenbach am Main ist per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen, die Regelung gilt bis 25.11.2026. Neue Mieten dürfen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wie stark darf die Miete in Offenbach am Main steigen?
Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, und nie über die Vergleichsmiete hinaus.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Mehr als drei Nettokaltmieten sind unzulässig, egal ob als Bargeld, Sparbuch oder Bürgschaft.
Wer bekommt in Offenbach am Main einen WBS?
Zuständig ist die Stadtverwaltung Offenbach am Main. Ob du berechtigt bist, hängt von Einkommen und Haushaltsgröße nach Landesrecht ab.
Wo finde ich den Mietspiegel für Offenbach am Main?
Die Stadt veröffentlicht ihn online; den Link findest du auf dieser Seite im Abschnitt Mietspiegel und in der Quellenbox.
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Quellen: Landesverordnungen Hessen, Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Stadtportal, Wikidata.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mietervereine und Fachanwälte für Mietrecht weiter.
Symbolbild. Foto: Christina & Peter / Pexels
