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Wohnung mieten in Saarbrücken: Mietpreisbremse, Mietspiegel, Wohngeld

Symbolbild: Wohnhäuser, stellvertretend für den Wohnungsmarkt in Saarbrücken
Kurz gesagt: Für neue Mietverträge in Saarbrücken greift keine Mietpreisbremse; die Ausgangsmiete können Vermieter grundsätzlich frei festlegen. Bestehende Mieten dürfen in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. Für das Wohngeld gilt Mietenstufe III mit einem Höchstbetrag von 456 Euro für eine Person.
BundeslandSaarland
Einwohnerrund 183.000
Mietpreisbremsegilt nicht
Kappungsgrenze20 % (gesetzlicher Regelfall)
Wohngeld-MietenstufeIII
Mietspiegelqualifiziert (01.01.2026)

Die Mietregeln in Saarbrücken ergeben sich aus dem bundesweiten Mietrecht im BGB und aus den Verordnungen des Landes Saarland. Die Stadt selbst ist mit rund 183.000 Einwohnern eine Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Wie teuer Wohnen im Vergleich ist, zeigt die amtliche Einstufung beim Wohngeld. Saarbrücken hat Mietenstufe III, das heißt: Das Mietenniveau liegt innerhalb von 5 Prozent um dem Durchschnitt im Bundesgebiet.

Mietpreisbremse in Saarbrücken

Für Saarbrücken hat das Land Saarland keine Mietpreisbremse angeordnet. Vermieter können die Miete bei einer Neuvermietung daher grundsätzlich frei festlegen. In Saarland gibt es derzeit keine Verordnung zur Mietpreisbremse.

Schutz bietet dann nur noch das Verbot der Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG, das bei mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete und einem knappen Angebot greifen kann. Mehr dazu im Glossar unter Mietpreisüberhöhung.

Mieterhöhungen und Kappungsgrenze in Saarbrücken

In Saarbrücken gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 Prozent. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 20 Prozent steigen.

Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben, und seit der letzten Erhöhung müssen mindestens 15 Monate vergangen sein, wenn die neue Miete gelten soll. Modernisierungsumlagen fallen nicht unter die Kappungsgrenze. Rechne nach mit dem Mieterhöhungsrechner oder lies den Ratgeber Mieterhöhung.

Der Mietspiegel für Saarbrücken

Saarbrücken hat einen qualifizierten Mietspiegel (01.01.2026). Er wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und hat vor Gericht eine besondere Bedeutung: Es wird vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der Mietspiegel ist die wichtigste Grundlage, um eine Mieterhöhung oder die Höhe einer neuen Miete unter der Mietpreisbremse zu prüfen. Zum Mietspiegel von Saarbrücken. Wie du ihn liest, erklärt der Ratgeber Mietspiegel verstehen.

Wohngeld in Saarbrücken: Mietenstufe III

Beim Wohngeld zählt nicht die tatsächliche Miete in voller Höhe, sondern höchstens ein Betrag, der von der Haushaltsgröße und der Mietenstufe abhängt. Saarbrücken ist der Mietenstufe III zugeordnet. Die folgende Tabelle zeigt die Höchstbeträge.

Quelle: Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG (Fassung ab 01.01.2025), Mietenstufe III. Gesetzestext
Personen im HaushaltHöchstbetrag pro Monat
1 Person456 €
2 Personen551 €
3 Personen657 €
4 Personen766 €
5 Personen875 €
je weitere Person+ 106 €

Die Heizkostenentlastung nach § 12 Abs. 6 WoGG kommt zu den Höchstbeträgen hinzu. Änderungen ab 2027 sind im Gesetzgebungsverfahren (Regierungsentwurf, BR-Drs. 474/26) und noch nicht beschlossen. Deinen Höchstbetrag zeigt der Wohngeld-Höchstbetragsrechner, alles zum Antrag im Ratgeber Wohngeld für Mieter.

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kannst du dich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. Die Einkommensgrenzen legt das Land fest. Zuständig ist die Stadt: Wohngeld bei der Stadt Saarbrücken. Mehr im Ratgeber Wohnberechtigungsschein.

Saarbrücken im Vergleich mit Nachbarstädten

Pendeln ist oft eine Option. Ein Blick auf Trier, Karlsruhe, Ludwigshafen am Rhein und weitere Städte in der Nähe zeigt, wie unterschiedlich Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Mietenstufe ausfallen.

Daten aus den Landesverordnungen und der Wohngeldverordnung, Stand 14.10.2026.
StadtMietpreisbremseKappungsgrenzeMietenstufe
Saarbrückennein20 %III
Trier (64 km)neink. A.III
Karlsruhe (105 km)gilt15 %IV
Ludwigshafen am Rhein (108 km)gilt15 %IV
Mannheim (110 km)nein20 %V
Heidelberg (124 km)gilt15 %V

Schneller zur Wohnung in Saarbrücken

So gehst du bei der Suche strukturiert vor:

  • Prüfe vor der Besichtigung mit dem Mietspiegel, ob die verlangte Miete plausibel ist.
  • Bereite Fragen zu Nebenkosten, Heizung und Mängeln vor und notiere die Antworten.
  • Überweise niemals Kaution oder Gebühren, bevor du die Wohnung gesehen und einen Vertrag hast.
  • Mach bei der Übergabe ein Protokoll mit Fotos und Zählerständen.
  • Richte auf mehreren Portalen Suchaufträge mit sofortiger Benachrichtigung ein.
Tipp: Welche Unterlagen Vermieter verlangen dürfen, steht im Ratgeber Mieterselbstauskunft und Bewerbungsmappe.

Häufige Fragen

Gilt in Saarbrücken die Mietpreisbremse?

Nein. Saarbrücken steht nicht in einer Mietpreisbremsen-Verordnung des Landes Saarland. Grenzen setzt nur das Verbot der Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG.

Wie stark darf die Miete in Saarbrücken steigen?

Bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, und nie über die Vergleichsmiete hinaus.

Wo finde ich den Mietspiegel für Saarbrücken?

Die Stadt veröffentlicht ihn online; den Link findest du auf dieser Seite im Abschnitt Mietspiegel und in der Quellenbox.

Brauche ich in Saarbrücken einen WBS für eine günstige Wohnung?

Für öffentlich geförderte Wohnungen ja. Den Wohnberechtigungsschein beantragst du bei der Stadt, die Einkommensgrenzen legt das Land fest.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Mehr als drei Nettokaltmieten sind unzulässig, egal ob als Bargeld, Sparbuch oder Bürgschaft.

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Quellen: Landesverordnungen Saarland, Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Stadtportal, Wikidata.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mietervereine und Fachanwälte für Mietrecht weiter.

Symbolbild. Foto: Ahmet Onur Yeygün / Pexels