Wie der Rechner rechnet
Nach § 558 BGB darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, innerhalb von drei Jahren aber höchstens um 20 Prozent, in Städten mit abgesenkter Kappungsgrenze um 15 Prozent. Der Rechner nimmt die Miete von vor drei Jahren, schlägt die Kappungsgrenze deiner Stadt auf und vergleicht das Ergebnis mit der Vergleichsmiete. Maßgeblich ist der niedrigere Wert.
Testfall: Miete vor drei Jahren 700,00 €, Stadt mit 15 Prozent, Vergleichsmiete 850,00 €: Grenze 805,00 €.
Häufige Fragen
Ab wann darf die Miete wieder erhöht werden?
Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich, wirksam wird die neue Miete frühestens 15 Monate danach (§ 558 Abs. 1 BGB).
Wie viel Zeit habe ich für die Zustimmung?
Bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558b Abs. 2 BGB).
Zählen Modernisierungsumlagen zur Kappungsgrenze?
Nein. Mieterhöhungen nach § 559 BGB werden bei der Kappungsgrenze nicht berücksichtigt.
Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung. Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
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